Dienstvorgesetzter

Dienstvorgesetzter

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Dienstvorgesetzter,
 
der für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten Zuständige (z. B. Anordnung von Nebentätigkeiten, Verhängung von Disziplinarmaßnahmen). Wer Dienstvorgesetzter ist, bestimmt sich nach dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung und wird nach Landesrecht durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist in der Regel der Leiter der Behörde, in welcher der Beamte tätig ist. Vom Dienstvorgesetzten ist der Vorgesetzte zu unterscheiden, der dem Beamten in seiner dienstlichen Tätigkeit Weisungen erteilen darf. Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter können identisch sein.

Universal-Lexikon. 2012.

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